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   BSG, 22.07.1981 - 3 RK 50/79   

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https://dejure.org/1981,1503
BSG, 22.07.1981 - 3 RK 50/79 (https://dejure.org/1981,1503)
BSG, Entscheidung vom 22.07.1981 - 3 RK 50/79 (https://dejure.org/1981,1503)
BSG, Entscheidung vom 22. Juli 1981 - 3 RK 50/79 (https://dejure.org/1981,1503)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Frage der Verordnungsfähigkeit einer Behandlungsmethode, die nicht im Heilmittelkatalog steht

Papierfundstellen

  • BSGE 52, 70
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • BSG, 10.11.2022 - B 1 KR 28/21 R

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Versorgung mit medizinischen

    In diesem Fall beschränkt sich die Leistungspflicht der KK auf die Leistung mit der besten Kosten-Nutzen-Relation (vgl BSG vom 22.7.1981 - 3 RK 50/79 - BSGE 52, 70, 75 = SozR 2200 § 182 Nr. 72 S 125; BSG vom 7.5.2013 - B 1 KR 12/12 R - BSGE 113, 231 = SozR 4-2500 § 40 Nr. 7, RdNr 16; BSG vom 13.5.2015 - B 6 KA 18/14 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 51 RdNr 38) .
  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 36/00 R

    Krankenversicherung - Leistungsausschluss - neues Heilmittel - Hippotherapie -

    Das Landessozialgericht (LSG) hat zur Begründung ausgeführt: Der Streit betreffe ein neues Heilmittel iS des § 138 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), weil die Hippotherapie niemals Gegenstand der vertragsärztlichen Versorgung gewesen sei (Bezugnahme auf BSGE 52, 70 = SozR 2200 § 182 Nr. 72).

    Denn das BSG hat - ohne zur generellen rechtlichen Einordnung des Reitens unter dem Gesichtspunkt der gesundheitsbewussten Lebensführung Stellung zu nehmen - den jeweiligen Rechtsstreit zurückverwiesen, weil die Vorinstanz die auf die Krankheit des Versicherten bezogene medizinische Notwendigkeit nicht eingehend genug geprüft bzw nur sehr allgemein die therapeutischen Vorzüge der Hippotherapie wiedergegeben hatte (Urteile vom 7. November 1979 - 9 RVi 2/78 - SozR 3100 § 11 Nr. 13, vom 22. Juli 1991 - 3 RK 50/79 - BSGE 52, 70, 75 f = SozR 2200 § 182 Nr. 72 S 125 und vom 22. September 1981 - 11 RK 10/79 - BSGE 52, 134, 139 = SozR 2200 § 182 Nr. 76 S 147).

    Das reicht über die "gesundheitsbewusste Lebensführung" iS von § 1 Satz 2 SGB V kaum hinaus; dementsprechend ist eine der bisherigen krankenversicherungsrechtlichen Revisionsentscheidungen in einem Fall ergangen, in dem der Sozialhilfeträger die Hippotherapie im Wege der Eingliederungshilfe gewährt hatte (BSGE 52, 134 = SozR 2200 § 182 Nr. 76); bei der anderen wird die Rechtsgrundlage für die Sozialhilfeleistung nicht mitgeteilt (BSGE 52, 70, 72 = SozR 2200 § 182 Nr. 72 S 121).

    Die beiden krankenversicherungsrechtlichen Entscheidungen (BSGE 52, 70, 74 f = SozR 2200 § 182 Nr. 72 S 124 f; BSGE 52, 134, 138 = SozR 2200 § 182 Nr. 76 S 146) datieren vom Juli bzw September 1981 und sind schon deshalb nicht als Anerkennung der Hippotherapie zu werten, weil die Rechtsstreite zur weiteren Sachaufklärung zurückverwiesen wurden und weil mangels einer dem § 138 SGB V vergleichbaren Vorschrift das Fehlen einer Ausschussentscheidung nach der damals ausdrücklich erörterten Rechtslage ohne weiteres die gerichtliche Sachprüfung eröffnete.

  • BSG, 06.08.1987 - 3 RK 15/86

    Anspruch Krankenpflege - Transsexualität

    Ist, wie hier, der Nachweis der Zweckmäßigkeit einer ärztlichen Behandlung im Einzelfall erbracht, dann ist diese Leistung selbst dann zu erbringen, wenn ihre Zweckmäßigkeit nicht allgemein anerkannt ist (vgl BSGE 52, 70, 74).
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